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Verpflichtende Allgemeinverfügung zur Wassernutzung ab 14.07.2026

Bekanntmachung - Allgemeinverfügung
Landeshauptstadt München, Referat für Klima und Umweltschutz

 Sehr geehrte Vorstandschaften,

Die Landeshauptstadt München hat über das Referat für Klima- und Umweltschutz eine verpflichtende Allgemeinverfügung zur Wassernutzung erlassen. Der Kleingartenverband München e.V. bittet alle Vorstände, dieses Schreiben gut sichtbar in den Gartenanlagen auszuhängen und fordert die Mitglieder sich strikt an die Regeln zu halten.

Wichtigste Verbote für Kleingärten & Privatpersonen

  • Tagsüber Gießen verboten: Das Bewässern, Gießen und Beregnen von Beeten, Hecken, Stauden, Zierpflanzen und Gehölzen ist zwischen 09:00 Uhr und 19:00 Uhr strikt untersagt.
  • Rasenflächen: Das Gießen von privaten Rasenflächen ist vollständig verboten (ohne zeitliche Ausnahme).
  • Pools & Tonnen: Das Befüllen oder Betreiben von privaten Pools, Badebecken, Springbrunnen und sogar das Befüllen von privaten Wasserbehältern (wie Regentonnen) mit Trinkwasser ist verboten.
  • Reinigung: Das Abspritzen von Terrassen, Wegen, Dächern oder Wänden (z.B. mit dem Hochdruckreiniger) ist untersagt.
  • Gewässer & Brunnen: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) sowie die Nutzung privater Brunnen für die verbotenen Zwecke ist untersagt.

Erlaubte Ausnahmen

  • Gießen am Abend/Morgen: Das Bewässern von Gemüse, Blumen und Beeten mit Trink- oder Grundwasser ist nur vor 09:00 Uhr und nach 19:00 Uhr erlaubt.
  • Tröpfchenbewässerung: Eine fest installierte, wassersparende Tröpfchenbewässerung darf als einzige Methode auch tagsüber betrieben werden.
  • Handschöpfen: Das Schöpfen aus Gewässern mit reinen Handgefäßen (z. B. Gießkanne) im Rahmen des Gemeingebrauchs bleibt für erlaubte Gießzeiten zulässig.

Die Verordnung der Stadt München gilt ab sofort bis zum 1. August 2026. Sollte sich die extreme Trockenheit bis dahin nicht entspannen, kann der Zeitraum vom Klimareferat verlängert werden. Zudem gilt über die Stadtwerke München (SWM) eine identische Wasser-Sparanordnung für die angeschlossenen Umlandgemeinden.

Hängen Sie diese Schreiben für alle Mitglieder gutsichtbar aus.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Kleingartenverband München e.V.
Der Vorstand

 

Verpflichtende Allgemeinverfügung zur Wassernutzung

Sparanordnung wegen Wasserknappheit (SWM)

Gieß- und Wasserentnahmeverbot