Corona in Bayern

Corona Impfschutzmaßnahmen
Die 14. Bayerische Impfschutzmassnahmen-verordnung vom 01.09.2021
können sie hierunter diesem Link einsehen
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14
Verlängerung Pandemie-Sonderregelung
Der Gesetzgeber verlaengert die Pandemie-Sonderregelung fuer Vereine bis 31.08.2022.
Somit ist die Amtszeitverlaengerung des Vorstandes, hybride Mitgliederversammlung etc. bis zu diesem Datum auch ohne Satzungsregelung moeglich.
Unter dem Link koennen Sie das Informationsblatt von Herrn RA Nessler downloaden.
Gesetzgeber verlängert PandemieSonderregelungen für Vereine!