Sie interessieren sich für einen Kleingarten?

Wir möchten Sie über einige Dinge informieren, die Ihre Bewerbung beeinflussen könnten.

In allen unseren 83 Kleingartenanlagen gibt es Wartelisten. Es ist also notwendig, dass Sie sich möglichst frühzeitig registrieren lassen, um später einen Garten pachten zu können.

Sie können sich aber nur in   e i n e r   unserer Anlagen anmelden.

Wenn eine Parzelle frei wird und Sie gemäß Anmeldezeitpunkt an der Reihe sind bzw. andere Kriterien erfüllen, die für eine bevorzugte Vergabe  sprechen (Familie mit Kindern, Rentner), stellt Ihnen die Vorstandschaft vor Ort den frei gewordenen Garten vor.

Die auf der Parzelle vorhandenen Bauten (Gartenhaus usw.) und Pflanzungen müssen Sie bei Vertragsabschluss zum Zeitwert ablösen. Das heißt, diese gehen in Ihr Eigentum über. Sollten Sie später einmal kündigen, wird wiederum der Zeitwert ermittelt und die entsprechende Summe an Sie ausgezahlt.

Die einzelnen Parzellen haben eine Durchschnittsgröße von 250 m².

Der Pachtpreis pro m² beträgt 0,42 € zuzgl. 0,10 € pro m²/Jahr Aufwandsersatz für Daueranlagen.

Zusätzlich sind Nebenkosten wie z.B. Öffentlich-rechtliche Lasten, Wasser, Vereinsbeiträge, Versicherung, Unratbeseitigung  usw. zu entrichten.

Grundlage für die Nutzung bilden die Allgemeinen Pachtbestimmungen und die Gartenordnung, welche wichtiger Bestandteil des Pachtvertrages sind.

Version der Gartenordnung Stand 06.2022

Version der Gartenordnung Stand 03.2023
Änderung Seite 5 - Allgemeine Pachtbestimmungen:  § 7 Zahlung des Pachtzinses